U10

Untersuchungen der U10

Die U10 Untersuchung wird im Zeitraum zwischen dem 6. und dem 7. Lebensjahr gemacht. Sie gehört nicht zu den üblichen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen. Durch die U10 Untersuchung kann aber die Lücke zwischen der U9 und der danach folgenden J1 geschlossen werden, welche erst mit 12 Jahren ansteht.

Wenn man sich im Zeitraum zwischen 5 und 12 Jahren unsicher ist, ob die Entwicklung des Kindes auch ihren normalen Lauf geht, sollte man diese Untersuchung zur Sicherheit machen lassen. So kann man sicher gehen, dass alles in Ordnung ist.

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt bei Entwicklungsstörungen und ggf. deren Behandlung. Auch Verhaltensstörungen wie beispielsweise ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) oder Rechenschwäche und Lernstörungen können in diesem Alter schon erkannt und behandelt werden.

Die U10 Untersuchung wird zwar nicht von der Krankenkasse bezahlt, die Rechnung kann aber bei einigen Krankenkassen eingereicht und im Rahmen der primären Prävention oder eines Bonusprogrammes eventuell erstattet werden.

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