Unterhaltsbetrug? So können Detekteien helfen

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Wenn Eltern sich trennen, ist das für alle Beteiligten schwierig.

Der Unterhaltsbegriff kurz erklärt

Grundsätzlich sind alle Eltern dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Das geschieht in der Regel über die Unterbringung und dadurch, dass sie für alle Kosten aufkommen. Lebt das Kind nach einer Trennung oder Scheidung überwiegend oder ausschließlich bei einem Elternteil, ist das andere Elternteil dazu verpflichtet, seinen Beitrag per Unterhaltszahlung zu leisten. Auch Ex-Partner haben, unter gewissen Umständen, einen Unterhaltsanspruch. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich nur ein Partner dauerhaft um Haushalt und Kinder gekümmert hat und ihm deswegen nach der Trennung starke finanzielle Nachteile entstehen.

Die Unterhaltspflicht für Kinder besteht grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, kann sich aber verlängern, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Dazu gehört ein Studium oder eine rein schulische Ausbildung. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht einen Mindestunterhalt für jedes Kind vor, der nach Alter gestaffelt ist. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch wird von einem Gericht festgelegt, der Advokat für das Kind ist hier der Verfahrensbeistand.

Sowohl während des laufenden Unterhaltsverfahrens als auch nach Abschluss des Verfahrens kann es zu verschiedenen Fällen des Unterhaltsbetrugs kommen. Die drei häufigsten haben wir im Folgenden detailliert erklärt, sodass Eltern und Ex-Partner wissen, wann sie sich Hilfe holen sollten.

Fall 1: Die vorgetäuschte Existenzgefährdung

Unterhalt kann nur zahlen, wer selbst genug zum Leben hat. Das heißt: Stellt die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung die zahlende Person vor existenzgefährdende Schwierigkeiten, ist sie unter Umständen von der Unterhaltszahlung befreit. Achtung: Den Unterhaltsanspruch beziehungsweise die Verpflichtung ist stets von einem Familiengericht zu prüfen!

Ein häufiger Betrugsversuch ist hier, dass die zahlende Person eine Existenzgefährdung vortäuscht, um nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet zu werden. Der Ex-Partner gibt bei Gericht also an, dass ihm nicht einmal der Mindestbeitrag bleibt, sodass er keinen Unterhalt an sein Kind zahlen muss.

Was tun? Ein Detektiv kann dabei helfen, nachzuweisen, dass der Ex-Partner durchaus genug Geld zum Leben hat. Er kann stichhaltige Beweise liefern, die vor Gericht Bestand haben. Die Detektei Köln beispielsweise ist seit vielen Jahren auf Unterhaltsbetrug spezialisiert und hilft ihren Mandanten dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen. Kann die Detektei Beweise liefern, die den Ex-Partner belasten, kommt es zu einem Strafverfahren wegen Betruges.

Fall 2: Das Einkommen wird verschleiert

Eine weitere typische Betrugsmasche ist, dass eine Partei ihr tatsächliches Einkommen verschleiert, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen. Dies kann beide Ex-Partner betreffen. Die unterhaltspflichtige Person macht unwahre Angaben, wenn sie keinen oder geringeren Unterhalt zahlen möchte. Die andere Partei macht möglicherweise unwahre Angaben über ihr eigenes Einkommen, um sich einen unrechtmäßigen Unterhaltsanspruch zu sichern. Wie eingangs bereits beschrieben, haben Ex-Partner nur unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Es gibt Partner, die hier betrügen, um für eine unschöne Scheidung Revanche zu üben.

Was tun? Wer weiß oder vermutet, dass der eigene Ex-Partner unwahre Angaben macht, sollte ebenfalls für Beweise sorgen. Damit diese vor Gericht überhaupt verwertbar sind, gilt es, eine professionelle Detektei zu beauftragen. Diese kennt die Rechtslage und weiß, wie ein Beweismittel beschaffen sein muss, um vor Gericht Bestand zu haben. Liegen erste Beweise vor, gilt es, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Dieser kann den Fall vor Gericht bringen.

Fall 3: Eine neue Beziehung kommt ins Spiel

Ein Unterhaltsanspruch für Ex-Partner liegt nur vor, solange keine neue Beziehung eingegangen wird. Denn wenn die Person mit Unterhaltsanspruch sich wieder in einer eheähnlichen Beziehung befindet, dann ist der Ehepartner verantwortlich für den gemeinsamen Unterhalt. Manche Ex-Partner heiraten nicht, damit ihr Unterhaltsanspruch nicht erlischt. Andere versuchen, eine neue eheähnliche Beziehung zu verschleiern, um ihren Anspruch weiterhin geltend zu machen. Auch hier liegt ein Betrugsversuch vor, gegen den vorgegangen werden kann. Allerdings tritt dieser Fall meist erst nach einer gewissen Zeit ein und ist nicht schon während des initialen Unterhaltsverfahrens aktuell. Wichtig ist also, den Kontakt zum Ex-Partner nicht völlig zu verlieren, um einen solchen Betrugsversuch schnell mitzubekommen.

Was tun? Grundsätzlich sind auch in diesem Fall der Anwalt und ein spezialisierter Detektiv die ersten Ansprechpartner. Nur aufgrund eines Verdachts wird kein Familiengericht sich mit dem Fall befassen. Dafür müssen stichhaltige Beweise vorliegen. Die Suche nach Beweisen gestaltet sich in diesem Fall mitunter am einfachsten. Denn eindeutige Fotos können bereits ausreichen, damit der Fall beim Familiengericht behandelt wird. Der mutmaßliche neue Partner wird dann als Zeuge geladen, um die Sachlage aufzuklären.

Die Gründe für Unterhaltsbetrug sind eindeutig

Vor allem nach schwierigen Trennungen sind Betrugsversuche nicht selten. Ein Partner versucht, sich am Ex zu rächen oder ihm etwas heimzuzahlen. In einvernehmlichen Trennungen kommt Unterhaltsbetrug statistisch gesehen sehr viel seltener vor. Wichtig ist, dass die beauftragten Anwälte klar auf die Risiken und die Illegalität des Unterhaltsbetrugs hinweisen und versuchen, eine akzeptable Lösung für beide Parteien zu finden.

Außerdem ist es unerlässlich, die gemeinsamen Kinder zu schützen. Diese leiden am meisten unter der Trennung und einem gerichtlichen Verfahren. Schon in ihrem Sinne ist es essenziell, dieses Verfahren so kurz wie möglich zu halten und alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Dabei sollte es egal sein, was zur Trennung geführt hat und wer sich möglicherweise im Vorfeld ungerecht behandelt fühlt.

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