Der Verfahrensbeistand - Anwalt der Kinder

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Die Scheidung ist nicht nur für die Eltern eine schwere Zeit, sie ist auch für Kinder in den meisten Fällen ein sehr einschneidendes und belastendes Erlebnis.

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Verfahrensbeistände wurden vor dem Jahr 2009 noch Verfahrenspfleger genannt. Sie vertreten die Interessen Minderjähriger in kindrechtschaftlichen Verfahren. Nicht selten werden sie deshalb auch “Anwälte der Kinder” genannt. Dabei haben sie ihr Fachwissen zu nutzen, um sich mit dem Kind - sowie dessen Eltern - zu unterhalten und dessen Wünsche, Willen und Anliegen zu erfahren, erkunden und zu dokumentieren.

Wann kommt ein Verfahrensbeistand zum Einsatz?

Laut dem Gesetz kommt ein Verfahrensbeistand zum Einsatz, wenn die Interessen des Kindes sich grundlegend von denen seiner Eltern bzw. seiner gesetzlichen Vertreter unterscheiden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eltern sich um das Sorge- und Unterhaltsrecht streiten. Des Weiteren wird auch ein Verfahrensbeistand gestellt, wenn das Kind von seiner bisherigen Familie getrennt werden soll (dies schließt auch Fälle von Kindeswohlgefährdung ein).

Bei einer Scheidung kann ein Verfahrensbeistand bei Rechtsfragen helfen und Komplikationen und Differenzen zwischen den Betroffenen überbrücken. Er kann das Kind erheblich unterstützen, indem er die Belange, Wünsche und Interessen des Kindes vertritt und sicher geht, dass alle rechtlichen Möglichkeiten bis aufs Vollste ausgeschöpft werden. Er dient außerdem als ein Vermittler zwischen dem Kind und allen im Gerichtsprozess beteiligten Personen.

Wer kann einen Verfahrensbeistand beauftragen?

Anders als bei einem Familienrechtsanwalt in der Nähe, den man sich aussuchen kann, wird ein Verfahrensbeistand ausschließlich vom Familiengericht bestellt. Widerspruch von anderen Personen oder Instanzen hat hier für gewöhnlich kein Gewicht. Das Gericht hat sogar die Verpflichtung, einen passenden Verfahrensbeistand zu finden, der sich für die betreffende Familiensituation am Besten eignet. Der Verfahrensbeistand kann dabei seine Arbeitsweise frei selbst wählen. Der Richter kann einen Verfahrensbeistand aus eigenem Antrieb oder auch durch den Antrag eines Elternteils bestellen. Das Wechseln eines Verfahrensbeistandes ist, wenn überhaupt möglich, nur sehr schwer. Eine Ausnahme bildet der Fall einer engen Bekanntschaft zwischen dem Verfahrensbeistand und einem Elternteil. Normalerweise aber ist ein einziger Verfahrensbeistand für den gesamte Zeit des Prozesses zuständig.

Was sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistandes?

Die wichtigste Aufgabe eines Verfahrensbeistand ist es, eine vollkommen neutrale Haltung zu den Konfliktparteien einzunehmen und ein Vertrauensverhältnis zum Kind erlangen. Er hat das vom Kind vermittelte Wissen klar und verständlich an das Gericht weiterzugeben und somit sicherzustellen, dass die Belange des Kindes angehört und gewürdigt werden. In manchen Fällen, wenn das Kind noch relativ jung ist, muss der Verfahrensbeistand sich auch in “Kindersprache” mit ihm verständigen können.

Zur Verständigung zwischen Gericht und Kind gehört auch, dass das Kind über den Stand des Verfahrens informiert wird. Es gilt außerdem, nicht nur den Wünschen des Kindes nachzukommen, sondern auch auf das Wohl des Kindes zu achten und einzuschätzen, was für das Kind in der momentanen Situation am Besten ist.

Wer kann Verfahrensbeistand werden?

Es gibt keine festgelegten gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikationen eines Verfahrensbeistandes. Lediglich rechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt, weshalb meist Anwälte vom Gericht mit der Aufgabe des Verfahrensbeistandes betraut werden. Dennoch ist es wünschenswert, dass diese Anwälte gewisse Eigenschaften wie etwa pädagogische Kenntnisse oder besondere kommunikative Fähigkeiten vorweisen können. In manchen Fällen wird vom Familiengericht zusätzlich ein Nachweis für die Fortbildung zum Verfahrensbeistand verlangt.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Leistungen eines Verfahrensbeistandes sind keineswegs kostenlos und werden nicht immer vollständig vom zuständigen Gericht getragen. Die Kosten werden zwischen den Elternteilen bzw. den Erziehungsberechtigten aufgeteilt und belaufen sich auf eine Pauschale von ungefähr 350€ - 550€. Sollte der Verfahrensbeistand mehrere Kinder Betreuen, so erhält er die Pauschale jeweils für jedes der Kinder.

Welche Rechte hat der Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand genießt bestimmte Verfahrensrechte. So hat er beispielsweise das Recht, eine volle Akteneinsicht zu erhalten, dazu zählen auch psychologische, ärztliche und pädagogische Gutachten. Über den jeweiligen Verfahrensstand ist er zu jeder Zeit zu informieren. Auch während Anhörungen wie etwa Zeugeneinvernahme oder Beweiserhebungen kann der Verfahrensbeistand anwesend sein. Weiter noch ermöglicht ihm das Ermittlungsrecht das einholen von Informationen zu Eltern und Kind in Hinsicht auf persönliche und psychosoziale Verhältnissen (er kann dafür Personen des sozialen Umfelds wie etwa Babysitter, Lehrer oder Verwandte hinzuziehen). Er kann des Weiteren Stellung einnehmen zur Notwendigkeit einer Zwangsvorführung, einer freiheitsentziehenden Beobachtungsunterbringung, dem Umfang des Sorgerechtsentzugs sowie der Wahl eines Vormundes für das Kind. Er hat auch das Recht, Beschwerde einzulegen gegen seine gerichtliche Bestellung als Verfahrensbeistand, sollte er beispielsweise bereits zu viele Fälle haben oder sich seiner Meinung nach nicht für den jeweiligen Fall eignen.

Worauf ist beim Verfahrensbeistand zu achten?

Ein Verfahrensbeistand muss über den gesamten Prozess hinweg eine eindeutig neutrale Haltung bewahren können. Er sollte wenn möglich Berufserfahrung haben und gut mit Kindern umgehen können sowie ein gutes Fachwissen besitzen - so sollte er einerseits natürlich über rechtliche Angelegenheiten Bescheid wissen, aber auch erkennen können, was für das Kind am Besten ist. Dafür muss er auch das unmittelbare soziale Umfeld des Kindes analysieren und in seine Bewertung mit einbeziehen. Ein Verfahrensbeistand muss vor allem genau die jeweilige familiäre Situation erkennen und dementsprechend handeln können. Während all dem ist es eine seiner Hauptaufgaben, das Kind in juristischen Angelegenheiten zu entlasten, ihm Gehör zu verschaffen und so die beste Lösung für das Kind und seine Familie zu finden. Da man sich den Verfahrensbeistand nicht selbst aussuchen kann, ist auf das zuständige Familiengericht zu vertrauen. Bei wirklich erheblichen Problemen mit deinem Verfahrensbeistand solltest Du dich an dein Familiengericht wenden. Solltest es sich um ein Verfahren im Ausland handeln, kläre unbedingt ab, ob es auch dort Verfahrensbeistände gibt. Der englische Ausdruck lautet “Child Advocate” bzw. “Child Advocacy”.

Auch wenn man während eines Prozesses nicht der gleichen Meinung ist wie der Verfahrensbeistand des Kindes, so hat der dieser dennoch viel Erfahrung auf seinem Gebiet und kann manche Sachverhalte besser einschätzen als sogar die eigenen Eltern des Kindes. Es ist vor allem wichtig, dem Verfahrensbeistand und seinen Methoden zu vertrauen, sowie auch auf seine Fähigkeiten und seine Bemühungen, für das Kind und seine Familie die optimalste Lösung zu finden.

Hilfen bei Problemen in der Trennungszeit und bei der Scheidung

Natürlich ist die Sorge um das Kind während der Scheidung einer der Hauptsachen, aber dennoch gibt es leider viele weitere Komplikationen und Schwierigkeiten, die in dieser schwierigen Zeit auftreten können. Wenn du Fragen zu rechtlichen Angelegenheiten hast, kannst du bei Anwaltssuche.de qualifizierte Anwälte zum Thema Scheidung finden, die dich und deine Familie in dieser schweren Zeit unterstützen werden. So kannst du beispielsweise einen Scheidungsmediator beauftragen, der dafür sorgt, dass alle Parteien - Eltern wie Kinder - fair und gleich behandelt werden und zudem unter den Parteien vermittelt. Das dadurch resultierende entspanntere Klima während der Scheidung wird auch deinem Kind zugute kommen!

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