Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist für Familien besonders wichtig, denn sie kommt für Schäden auf, die von deinen Kindern oder dir selbst zugefügt wurden. Und auch bei kleinen Kindern kann - so gut sie auch erzogen sein mögen - immer etwas passieren und dann kann der Schaden schnell 5- oder gar 6-stellige Beträge erreichen.
Die Privathaftpflichtversicherung - allgemeine Informationen
Als eine der wichtigsten Versicherungen gilt die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist für Singles, Senioren, Studenten und Familien gleichermaßen sinnvoll. Insbesondere Familien sollten jedoch den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung nicht unterschätzen: wenn beispielsweise die eigenen Kinder jemand anders verletzen oder ihm einen materiellen Schaden zufügen, sind die Eltern für diese Schäden haftbar! Springt keine Versicherung für den entstandenen Schaden ein, muss unter Umständen jahrzehntelang Monat für Monat die Schuld abgetragen werden.
Wer muss die Haftpflichtversicherung abschliessen?
Wenn ein Elternteil die Privathaftpflichtversicherung für die Familie abschließt, sind auch alle Familienmitglieder automatisch mitversichert - auch wenn hier, je nach Anbieter, manchmal Stolperfallen lauern. Dies gilt selbst z. B. auch dann, wenn sich der Nachwuchs erst später ankündigt. Kinder sind generell solange mitversichert, wie sie noch zur Schule gehen. Auch wenn die Kinder in einer Ausbildung sind (schulisch oder betrieblich), sind sie weiterhin mitversichert. Nur wenn das Kind bereits aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen ist, greift die Privathaftpflichtversicherung der Eltern nicht mehr.
Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie greift übrigens nicht nur bei Ehepaaren, sondern auch bei unverheirateten Paaren, sofern sie gemeinsam in einem Haushalt leben.
Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie greift übrigens nicht nur bei Ehepaaren, sondern auch bei unverheirateten Paaren, sofern sie gemeinsam in einem Haushalt leben.
Welche Schäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung für Familien übernimmt jeden Haftpflichtschaden. Dazu zählen laut §823 BGB alle Schäden, die einem Dritten durch einen selbst oder Mitversicherte (=Kinder, Partner) zugefügt werden. Angefangen beim verschütteten Kakao der den Anzug ruiniert bis hin zu einem Personenschaden, der beim Radfahren oder anderem passieren kann, sind diese Schäden durch die Haftpflicht abgedeckt.
Gerade wenn es zu Personenschäden kommt, können die Kosten bis in die Millionen gehen. Dabei ist der Verursacher eines Schadens (bei Kindern deren Eltern) voll haftbar. Bankguthaben, Grundbesitz und das laufende sowie zukünftige Einkommen werden für die Haftung mit herangezogen. Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie übernimmt all diese Kosten.
Darüber hinaus sind Zusatzversicherungen möglich, die bei einigen Versicherern gesondert abgesichert werden müssen, bei anderen jedoch bereits im Grundtarif mit enthalten sind. Hier sind beispielsweise Schlüsselschäden (Schlüssel vergessen/verloren usw.) zu nennen.
Es kommt ebenfalls nicht selten vor, dass der Nachwuchs Gegenstände im eigenen Haushalt beschädigt. Vielleicht wird so etwa der teure Laptop bei den ersten Krabbelversuchen versehentlich vom Schreibtisch gezogen. In einem solchen Fall ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig, ebenso wenig wie die Hausratversicherung. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich auch wertvolle Gegenstände versichern zu lassen.
Gerade wenn es zu Personenschäden kommt, können die Kosten bis in die Millionen gehen. Dabei ist der Verursacher eines Schadens (bei Kindern deren Eltern) voll haftbar. Bankguthaben, Grundbesitz und das laufende sowie zukünftige Einkommen werden für die Haftung mit herangezogen. Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie übernimmt all diese Kosten.
Darüber hinaus sind Zusatzversicherungen möglich, die bei einigen Versicherern gesondert abgesichert werden müssen, bei anderen jedoch bereits im Grundtarif mit enthalten sind. Hier sind beispielsweise Schlüsselschäden (Schlüssel vergessen/verloren usw.) zu nennen.
Es kommt ebenfalls nicht selten vor, dass der Nachwuchs Gegenstände im eigenen Haushalt beschädigt. Vielleicht wird so etwa der teure Laptop bei den ersten Krabbelversuchen versehentlich vom Schreibtisch gezogen. In einem solchen Fall ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig, ebenso wenig wie die Hausratversicherung. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich auch wertvolle Gegenstände versichern zu lassen.
Tiere in der Privathaftpflichtversicherung
Schäden, die durch ein Haustier angerichtet werden, müssen ebenfalls abgesichert werden. Während Kleintiere in der Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert sind, gilt dies für andere Tiere nicht.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und Fische abgesichert. Hunde und Pferde hingegen müssen über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. Gleiches kann für bestimmte exotische Haustiere (wie z. B. Schlangen) gelten. Hier solltest du im Zweifelsfall beim Versicherer nachgefragen.
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung sind Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und Fische abgesichert. Hunde und Pferde hingegen müssen über eine Zusatzversicherung abgesichert werden. Gleiches kann für bestimmte exotische Haustiere (wie z. B. Schlangen) gelten. Hier solltest du im Zweifelsfall beim Versicherer nachgefragen.
Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung
Eine weitere Zusatzversicherung in der Privathaftpflichtversicherung ist die Ausfalldeckung. Sie schützt vor eventuellen Forderungsausfällen, wenn der Verursacher eines Schadens keine Haftpflichtversicherung besitzt und auch kaum eigene Mittel aufbringen kann, um den Schaden zu begleichen. Sind z. B. die Eltern eines befreundeten Kindes nicht versichert, und das Kind ist zu Besuch bei dir und verursacht einen Schaden (Fernseher kaputt, dein Kind verletzt, usw.), wirst du die Kosten und den Aufwand selbst tragen müssen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann eine Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Ausfalldeckung in vielen Fällen nicht leistet. In Falle einer Straftat, wenn der Verursacher unbekannt ist oder wenn noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, greift diese Zusatzversicherung nicht. Zudem ist die Ausfalldeckung in ihrer Höhe begrenzt - welche Höhe genau gilt, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Ausfalldeckung in vielen Fällen nicht leistet. In Falle einer Straftat, wenn der Verursacher unbekannt ist oder wenn noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, greift diese Zusatzversicherung nicht. Zudem ist die Ausfalldeckung in ihrer Höhe begrenzt - welche Höhe genau gilt, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Passive Rechtsschutzversicherung in der Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert nicht nur die Schäden, die von einem der Familienmitglieder Dritten zugefügt wurden. Es kann auch einmal passieren, dass der Geschädigte gar keinen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Dies prüft die Privathaftpflichtversicherung und wehrt bei Bedarf unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Dies kann notfalls auch gerichtlich geschehen. Da die Privathaftpflichtversicherung für Familien in einem solchen Fall wie eine Rechtsschutzversicherung wirkt, spricht man in diesem Zusammenhang auch vom passiven Rechtsschutz.
Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung
Obwohl die Privathaftpflichtversicherung für Familien sehr viele Schäden übernimmt, gibt es auch einige Ausnahmen (=Ausschlüsse). Sie sind klar in den Versicherungsbedingungen geregelt. Generell gelten Ausschlüsse für alle Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.
Mietsachschäden an der eigenen Wohnung oder einer Ferienwohnung werden meist ausgeschlossen oder auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Ebenfalls kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen auf.
Bußgelder und andere Geldstrafen, die vom Staat verhängt wurden, werden nicht übernommen.
Auch kann keine Leistung gewährt werden, wenn einem Mitversicherten ein Schaden zugefügt wird. Setzt sich das Kind also versehentlich auf die Brille des Vaters und diese geht dabei zu Bruch, muss die Privathaftpflichtversicherung nicht leisten. Auch Schäden, die über andere Versicherungen abgedeckt sind, werden nicht übernommen, z. B. bei Verkehrsunfällen - diese werden über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
Mietsachschäden an der eigenen Wohnung oder einer Ferienwohnung werden meist ausgeschlossen oder auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Ebenfalls kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden an geliehenen Gegenständen auf.
Bußgelder und andere Geldstrafen, die vom Staat verhängt wurden, werden nicht übernommen.
Auch kann keine Leistung gewährt werden, wenn einem Mitversicherten ein Schaden zugefügt wird. Setzt sich das Kind also versehentlich auf die Brille des Vaters und diese geht dabei zu Bruch, muss die Privathaftpflichtversicherung nicht leisten. Auch Schäden, die über andere Versicherungen abgedeckt sind, werden nicht übernommen, z. B. bei Verkehrsunfällen - diese werden über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt.
Deckungssummen in der Privathaftpflichtversicherung
Gerade Familien sollten bei der Privathaftpflichtversicherung nicht am falschen Ende sparen. Deckungssummen von mindestens drei, besser noch fünf Millionen Euro sind in jedem Fall sinnvoll. Zwar steigen auch die Beiträge mit ansteigenden Deckungssummen minimal, dafür ist man aber auf der sicheren Seite.
Es gibt auch Ausnahmen – Vorsicht bei Deliktunfähigkeit
Bei Kindern ist zu beachten, dass sie generell bis zum 7. und im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr als deliktunfähig gelten. Entstandene Schäden werden durch Versicherungen in der Regel nicht gedeckt, denn Kinder innerhalb dieser Altersgrenzen sind für die entstandenen Schäden nicht verantwortlich. Es gibt aber Verträge, welche die Regulierung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder berücksichtigen. Dies muss bei Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung berücksichtigt werden.
Steuerliche Behandlung der Versicherungsbeiträge
Die Privathaftpflichtversicherung kann steuerlich punkten, denn die Versicherungsbeiträge können im Rahmen des Einkommenssteuerjahresausgleichs als Sonderausgaben abgesetzt werden. Somit mindern die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung auch noch die allgemeine Steuerschuld.
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