Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert die Einrichtung und Gegenstände deiner Wohnung bzw. deines Eigenheims vor Einwirkungen von außen wie Einbrüchen oder Bränden. Zum Inventar gehören alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung - also alles, was nicht fest verbaut ist. Dazu kann z. B. auch Kleidung oder Spielzeug der Kinder zählen.
Die Hausratversicherung - allgemeine Informationen
Auch die Hausratversicherung zählt zu den für Familien wichtigen Versicherungen, da sie das gesamte Hab und Gut absichert. Zwar schützt sie nicht, wenn die Kinder mal wieder eine Vase vom Tisch fegen, doch kann dieser Schaden in der Regel noch aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Die Hausratversicherung zählt im Übrigen auch zu den am weitesten verbreiteten Versicherungen in Deutschland und findet sich in fast jedem Haushalt. Sie ist für die Mietwohnung ebenso gut geeignet wie für das Eigenheim.
Was in der Hausratversicherung abgesichert ist
Wie der Name schon sagt, ist in der Hausratversicherung der Hausrat abgesichert. Dazu zählen alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, angefangen bei der Nadel zum Nähen bis hin zum Kleiderschrank oder der Hifi-Anlage. Ausnahmen gelten bei fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungsstücken. Hier ist regelmäßig die Einbauküche zu nennen, die oftmals nur für dieses eine Gebäude maßgefertigt wurde. Sie ist in der Hausratversicherung nicht abgesichert, sondern sollte über die Wohngebäudeversicherung versichert werden.
Ratsam ist es, beide Policen beim gleichen Versicherer abzuschließen. Dann nämlich ist man auf der sicheren Seite, wenngleich die Versicherung mitunter versucht, die andere Versicherung zahlen zu lassen. Grundsätzlich ist die Wohnung oder das Haus abgesichert, in dem man lebt. Nebengebäude wie Garagen oder Geräteschuppen können ebenfalls versichert werden, sofern sie sich auf demselben Grundstück befinden. Bei manchen Versicherern reicht es auch aus, wenn die Garage im gleichen Ort steht oder in einer maximalen Entfernung zum Wohnhaus.
Ratsam ist es, beide Policen beim gleichen Versicherer abzuschließen. Dann nämlich ist man auf der sicheren Seite, wenngleich die Versicherung mitunter versucht, die andere Versicherung zahlen zu lassen. Grundsätzlich ist die Wohnung oder das Haus abgesichert, in dem man lebt. Nebengebäude wie Garagen oder Geräteschuppen können ebenfalls versichert werden, sofern sie sich auf demselben Grundstück befinden. Bei manchen Versicherern reicht es auch aus, wenn die Garage im gleichen Ort steht oder in einer maximalen Entfernung zum Wohnhaus.
Welche Schäden in der Hausratversicherung abgesichert sind
In der Hausratversicherung sind grundsätzlich alle Schäden versichert, die durch Brand, Blitzeinschlag und Explosion, durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie Vandalismus und Einbruchdiebstahl entstehen. Vandalismus wird dabei aber nur dann als versicherter Schaden anerkannt, wenn dieser nach einem gewaltsamen Eindringen erfolgt. Sturmschäden werden erst übernommen, wenn eine Windstärke über acht erreicht wird.
Bisher gab es die Möglichkeit, dass die Hausratversicherung die Leistung verweigerte, wenn sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnte. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Einbrecher durch ein gekipptes Fenster einen erleichterten Einstieg erhielten. Mittlerweile wird dem Versicherten in solchen Fällen eine Teilschuld zugesprochen, sodass er zumindest einen Teil der Leistungen erhält. Noch besser ist es, wenn bei Abschluss der Hausratversicherung der Verzicht auf "Einrede der groben Fahrlässigkeit" vereinbart wird. Dieser ist bei den meisten Versicherern zumindest bis zu gewissen Schadenssummen möglich.
Bisher gab es die Möglichkeit, dass die Hausratversicherung die Leistung verweigerte, wenn sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnte. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Einbrecher durch ein gekipptes Fenster einen erleichterten Einstieg erhielten. Mittlerweile wird dem Versicherten in solchen Fällen eine Teilschuld zugesprochen, sodass er zumindest einen Teil der Leistungen erhält. Noch besser ist es, wenn bei Abschluss der Hausratversicherung der Verzicht auf "Einrede der groben Fahrlässigkeit" vereinbart wird. Dieser ist bei den meisten Versicherern zumindest bis zu gewissen Schadenssummen möglich.
Zusatzbausteine der Hausratversicherung
Bei jeder Hausratversicherung werden verschiedene Zusatzbausteine mit angeboten. Hier gibt es die Fahrradversicherung, die immer dann sinnvoll ist, wenn eines oder mehrere Räder mit zum Haushalt gehören. Diese werden zwar in den seltensten Fällen mit in die Wohnung gebracht, sondern eher im Treppenhaus oder Keller untergestellt, sollten hier aber ebenfalls abgesichert sein. Diese Absicherung erfolgt mit der Vereinbarung einer zusätzlichen Fahrradversicherung.
Bei Glasbruch kann ebenfalls nur die Zusatzversicherung helfen. Denn gehen Fensterscheiben zu Bruch, ist dies im normalen Leistungsumfang der Hausratversicherung nicht mit abgedeckt. Eine Glasbruchzusatzversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn ein großzügiger Wintergarten vorhanden ist. In diesem Fall kann der Glasbruch schnell sehr teuer werden.
Außerdem gibt es sicher einige Sammler, die Münzen, Briefmarken oder andere Wertgegenstände sammeln. Üblicherweise sind solche Wertgegenstände nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Gegen entsprechende Aufpreise kann eine Absicherung bis zu 50 Prozent vereinbart werden. Allerdings können die Versicherer ebenfalls verlangen, dass bei sehr hochwertigen Gegenständen ein Panzerschrank oder ein Safe zur Aufbewahrung angeschafft werden.
Eine weitere sinnvolle Zusatzversicherung ist die Absicherung gegen Überspannung. Denn im Regelfall muss die Hausratversicherung nur bei Schäden durch direkten Blitzeinschlag zahlen, der jedoch nur sehr selten vorkommt. Besonders häufig ist dagegen der Blitzschlag in eine Stromleitung. Das wiederum führt zu einer Überspannung, wodurch PC, Fernseher und Co. stark beschädigt werden können. Die Kosten hierfür werden nur bei einem vorhandenen Überspannungsschutz getragen, der gesondert vereinbart werden muss. Die Beiträge steigen dadurch nur unwesentlich.
Bei Glasbruch kann ebenfalls nur die Zusatzversicherung helfen. Denn gehen Fensterscheiben zu Bruch, ist dies im normalen Leistungsumfang der Hausratversicherung nicht mit abgedeckt. Eine Glasbruchzusatzversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn ein großzügiger Wintergarten vorhanden ist. In diesem Fall kann der Glasbruch schnell sehr teuer werden.
Außerdem gibt es sicher einige Sammler, die Münzen, Briefmarken oder andere Wertgegenstände sammeln. Üblicherweise sind solche Wertgegenstände nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Gegen entsprechende Aufpreise kann eine Absicherung bis zu 50 Prozent vereinbart werden. Allerdings können die Versicherer ebenfalls verlangen, dass bei sehr hochwertigen Gegenständen ein Panzerschrank oder ein Safe zur Aufbewahrung angeschafft werden.
Eine weitere sinnvolle Zusatzversicherung ist die Absicherung gegen Überspannung. Denn im Regelfall muss die Hausratversicherung nur bei Schäden durch direkten Blitzeinschlag zahlen, der jedoch nur sehr selten vorkommt. Besonders häufig ist dagegen der Blitzschlag in eine Stromleitung. Das wiederum führt zu einer Überspannung, wodurch PC, Fernseher und Co. stark beschädigt werden können. Die Kosten hierfür werden nur bei einem vorhandenen Überspannungsschutz getragen, der gesondert vereinbart werden muss. Die Beiträge steigen dadurch nur unwesentlich.
Die Hausratversicherung für Familien
Aufgrund der Vielzahl der Tarife sollten Interessierte erst einmal einen umfassenden Vergleich durchführen, um die richtige Hausratversicherung zu finden. Du solltest dich durch die vielen verschiedenen Tarife jedoch nicht verunsichern lassen. Denn gerade für Familien gilt, dass es kaum möglich ist, den gewohnten Lebensstandard ohne eine Hausratversicherung wieder aufzubauen, sollte das Heim durch einen Brand oder einen ähnlichen Unfall zerstört werden. Nimm dir also Zeit und lies dir die Vertragsbedingungen, Leistungen und Preise genau durch, um den passenden Tarif für dich und deine Familie zu finden.
Die richtige Versicherungssumme in der Hausratversicherung
Ein besonders wichtiger Punkt in der Hausratversicherung ist die Versicherungssumme. Sie sollte natürlich idealerweise dem aktuellen Wert des Hausrats entsprechen. Aufgrund langjähriger Verträge, die nicht angepasst werden, besteht aber bei vielen Versicherten eine Unterversicherung. Im Ernstfall bleiben sie auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen. Dies gilt sowohl, wenn der gesamte Hausrat zerstört wurde und die Versicherung nur die maximale Versicherungssumme zahlt, als auch bei kleineren Schäden. Denn dann ist der Versicherung mitunter schnell klar, dass eine Unterversicherung besteht, es wird also nur ein gekürzter Betrag ausgezahlt. Auch die Überversicherung ist üblich, weist aber lediglich den Schaden zu hoher Beiträge auf.
Ganz wichtig ist es von daher, seine Hausratversicherung samt Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen. Hierfür kann alle paar Jahre ein Inventar der Einrichtung aufgestellt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungs- und nicht den Zeitwert ersetzt. Ebenfalls kann die Unterversicherung ausgeschlossen werden, wenn eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird. In diesen Fällen verzichtet die Hausratversicherung oft auf die Berufung auf eine Unterversicherung.
Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Ausfalldeckung in vielen Fällen nicht leistet. In Falle einer Straftat, wenn der Verursacher unbekannt ist oder wenn noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, greift diese Zusatzversicherung nicht. Zudem ist die Ausfalldeckung in ihrer Höhe begrenzt - welche Höhe genau gilt, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Ganz wichtig ist es von daher, seine Hausratversicherung samt Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen. Hierfür kann alle paar Jahre ein Inventar der Einrichtung aufgestellt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungs- und nicht den Zeitwert ersetzt. Ebenfalls kann die Unterversicherung ausgeschlossen werden, wenn eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart wird. In diesen Fällen verzichtet die Hausratversicherung oft auf die Berufung auf eine Unterversicherung.
Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass die Ausfalldeckung in vielen Fällen nicht leistet. In Falle einer Straftat, wenn der Verursacher unbekannt ist oder wenn noch kein vollstreckbarer Titel gegen den Verursacher vorliegt, greift diese Zusatzversicherung nicht. Zudem ist die Ausfalldeckung in ihrer Höhe begrenzt - welche Höhe genau gilt, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Passive Rechtsschutzversicherung in der Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert nicht nur die Schäden, die von einem der Familienmitglieder Dritten zugefügt wurden. Es kann auch einmal passieren, dass der Geschädigte gar keinen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Dies prüft die Privathaftpflichtversicherung und wehrt bei Bedarf unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Dies kann notfalls auch gerichtlich geschehen. Da die Privathaftpflichtversicherung für Familien in einem solchen Fall wie eine Rechtsschutzversicherung wirkt, spricht man in diesem Zusammenhang auch vom passiven Rechtsschutz.
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