Private Krankenversicherung für Kinder mit Behinderung

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Vor der Geburt müssen sich die Eltern um viele Dinge Gedanken machen, darunter auch um die künftige Versicherung des Kindes.

Was ist der Unterschied zwischen der PKV und der GKV?

Bei einer privaten Krankenversicherung versichert man sich, wie der Name bereits vermuten lässt, bei einer Privaten Krankenkasse. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, was zur Folge hat, dass monatliche Beiträge bei der PKV nicht an das persönliche Einkommen gebunden sind. Stattdessen richtet sich der monatliche Beitrag - neben der Wahl der Leistungen - nach dem Eintrittsalter und dem Eintrittsgesundheitszustand des Versicherten.

Die Leistungen in der PKV bestimmst du selbst - anders als bei der GKV kannst du aus einem Katalog von Leistungen diejenigen auswählen, die zu dir passen. Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Art und der Anzahl der gewählten Leistungen. Zudem können nach Abschluss eines Vertrags keine Leistungen gestrichen werden.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommt man als privatversicherter Patient meistens bessere Leistungen.

Kosten und Leistungen einer PKV für Kinder

Eine private Krankenversicherung bringt natürlich mehr Kosten mit sich als die kostenlose Familienversicherung. Es gibt allerdings spezielle Kinder- und Jugendtarife, bei denen die monatlichen Beiträge relativ gering ausfallen. Je nach Tarif belaufen sich die Beiträge auf etwa 100-150€ und sind damit deutlich günstiger als Erwachsenentarife. Der Grund: Kinder sind in den meisten Fällen keine sehr kostspieligen Versicherten, da sie in der Regel weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen als Erwachsene.

Wenn du oder dein Partner privat Versicherte angestellte sein, so zahlt der Arbeitgeber auch einen Anteil der privaten Versicherung eures Kindes. Bis zur Höchstgrenze von 368€ (Stand: 2020) zahlt der Arbeitgeber 50% der monatlichen Beiträge.

Kinder von Beamten, Referendaren, Beamtenanwärter und deren Familien profitieren zusätzlich von der staatlichen Beihilfe für Privatversicherte, der Monatsbeitrag z. B. bei der dbv Krankenversicherung ist dadurch sehr gering.

Wenn du Freiberufler oder Selbstständiger bist, tragen du und dein Partner alle Kosten allein.

Alternativ kannst du auch eine Krankenzusatzversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung abschließen. So zahlst du lediglich für eine spezifische Leistung deiner Wahl.

Bei finanzen.de findest du weitere Informationen zum Thema private Krankenversicherung für Kinder sowie einen praktischen Tariffinder. Bei der Wahl des Tarifes solltest du dir vorher bewusst machen, wie viel du monatlich zahlen möchtest und welche Leistungen du beanspruchen möchtest. Oft richtet sich der Leistungsumfang der PKV der Kinder nach den Tarifen der Eltern, aber bestimmte Leistungen (so beispielsweise eine Behandlung beim Kieferorthopäden für eine Zahnspange) sind vor allem bei Heranwachsenden sehr sinnvoll.

Private Krankenversicherung für behinderte oder kranke Kinder

Da Kinder innerhalb der ersten zwei Monate ihres Lebens ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden können, ist eine PKV für gesundheitlich beeinträchtigte Kinder oftmals kostengünstiger als eine GKV. Zudem werden bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen gezahlt. Diese werden normalerweise als “Puffer” für die späteren Jahre verwendet, damit die PKV-Beiträge nicht zu stark ansteigen und man sich die Versicherung auch im Alter noch leisten kann.

Wenn abzusehen ist, dass dein Kind eine Behinderung oder eine langwierige Krankheit hat, solltest du dir über eine private Versicherung für Gedanken machen. Halte dabei unbedingt die Fristen ein: Du musst selbst eine private Krankenversicherung besitzen, die drei Monate vor der Geburt bereits wirksam war, und du musst dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt privat versichern. So kannst du sicherstellen, dass dein Kind nicht auf seine Gesundheit geprüft wird (was bei kranken Kindern in höheren Kosten oder sogar einer Abweisung seitens der privaten Krankenkasse resultieren kann), sondern mit allen anderen Neugeborenen gleichgestellt wird. Zudem hat das Kind beim Eintritt in die PKV keine Wartezeit. Kümmere dich allerdings zeitig um angemessene Leistungen für dein Kind, denn bei einer Aufstockung des Tarifs können Wartezeiten anfallen, so dass sich das Kind dann doch einer Gesundheitsprüfung unterziehen muss.

Muss ich mein Kind privat versichern?

In bestimmten Fällen muss man sein Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Sollten beide Elternteile privat versichert sein, hat das Kind keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung, da es sich nicht bei einem Elternteil mit gesetzlicher Krankenversicherung mitversichern kann. In diesem Fall muss das Kind privat versichert werden. Bei der Wahl des privaten Anbieters hat man in der Regel freie Wahl: Sowohl der Anbieter der Mutter als auch des Vaters, sowie ein davon unabhängiger Anbieter sind möglich. Alternativ kann man das Kind freiwillig gesetzlich versichern.

Wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, die Eltern verheiratet sind und das privat versicherte Elternteil der Mehrverdiener ist bzw. über 62,500€ im Jahr (Stand: 2020) verdient, so muss das Kind ebenfalls privat versichert sein. Auch hier gibt es die Alternative der freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Als Beamter hat man die Wahl, das Kind privat zu versichern. Dies ist oft eine gute Option für die Eltern, da der Dienstherr Beihilfen zahlt und der von den Eltern zu zahlende monatliche Beitrag verhältnismäßig gering ausfällt.

Ist keines der Elternteile privat versichert, ist das Kind automatisch und mindestens bis zum 18. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichert.

Wie kann ich mein Kind privat versichern?

Grundsätzlich haben die Eltern die Wahl, ob sie ihr Kind privat versichern oder nicht. Die private Versicherung gilt dann zusätzlich zur kostenlosen Familienversicherung, welche sozusagen im “Hintergrund” noch aktiv ist (aber keine direkten Vorteile bringt). Ausnahme: Das Kind hat kein Anrecht auf eine gesetzliche Familienversicherung und muss entweder privat oder freiwillig versichert werden (siehe obiger Abschnitt).

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhält das privat versicherte Kind einen eigenständigen Vertrag und ist damit nicht bei den Eltern mitversichert, auch, wenn die Eltern selbst privat versichert sind oder das Kind beim selben Anbieter versichert wird. Wer sein Kind privat versichern möchte, sollte sich bereits möglichst lange vor der Geburt darüber Gedanken machen.

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