Steuervergünstigungen für Eltern und Familien

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Sobald Euer Kind auf die Welt ist, verändert es euer Leben total - auch finanziell in kleinen Dingen wie Windeln, Fläschchen, Möbeln, Kleidung und später kommen noch Kosten für Schule, Ausbildung, Betreuung Führerschein und Hobbies hinzu.

Steuerliche Vergünstigungen für Eltern: Es gibt mehr als Kindergeld!

Im Mittelpunkt steht ganz klar das Kindergeld. Zunächst ist es daher wichtig, dass du zur Geburt deines Kindes Kindergeld beantragst. Für dein Erst- bzw. Zweitgeborenes gibt es derzeit monatlich 190€, für das dritte Kind 196€ und für jedes weitere jeweils 221€. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein leibliches Kind, ein Pflegekind oder ein Adoptivkind handelt, die Regelung ist in allen Fällen gleich. Das Kindergeld wird übrigens nicht versteuert und wird ausgezahlt, bis dein Kind sein 18. Lebensjahr erreicht hat. Wir haben dir alle Informationen rund um das Kindergeld in einem getrennten Artikel zusammengestellt:

Alles über das Kindergeld

Darüber hinaus gibt es weitere kindbezogene steuerliche Vergünstigungen, die Ihr nur dann bekommt, wenn Ihr Kindergeld erhaltet. Das gilt zum Beispiel für die Kinderzulage bei der Riester-Rente.

Aber das ist Kindergeld nur der Anfang. Du solltest deinen Arbeitgeber über die Geburt deines Kindes in Kenntnis setzen. Das Resultat sind ein verminderter Solidaritätzuschlag sowie ein geringerer Einbehalt an Kirchensteuer.

Beiträge für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung können als Sonderkosten abgesetzt werden.

Weitere Freibeträge kann man bei der Erbschaftssteuer nutzen. Die Höhe des Freibetrags kann unter diversen Bedingungen und Steuerklassen unterschiedlich hoch ausfallen. Infos sowie Tabellen, die dir zeigen, wann du wie viel Geld erhältst, findest du übersichtlich auf steuertipps.de.

Auch die Besteuerung des elterlichen Vermögens kann durch Freibeträge des Kindes von ca. 800 Euro (pro Kind) vermindert werden. Aber: Das Kind muss das Vermögen vollständig besitzen! Ein Konto im Namen des Kindes hilft nicht und es ist Eltern auch verboten, dem Kind Zugang zu diesem Vermögen zu untersagen. Zu verwalten haben sie es nicht als ihr eigenes, sondern wie ein fremdes Vermögen - was es nach dem Übertrag ja rechtlich auch ist. Ein Zinsertrag darf nicht von den Eltern für den Unterhalt verwendet werden, sondern nur für Dinge, die darüber hinaus gehen. Auch wichtig: wird das Konto übertragen, so fallen Abgeltungssteuern an. Bei einer Schenkung ist dies jedoch nicht der Fall.

Kinderbetreuungskosten

Wenn Ihr arbeitet, eine Ausbildung macht oder krank seid, braucht Ihr jemanden, der sich um Euer Kind kümmert. Das können zum Beispiel die Großeltern sein, eine Freundin, eine Tagesmutter, der Kindergarten oder ein Hort. Die Kosten dafür könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen in Eurer Steuererklärung in der "Anlage Kind" geltend machen.

Ihr dürft 2/3 Eurer Kosten abziehen, maximal 4.000 Euro je Kind. Dieser Höchstbetrag wird erreicht, wenn Ihr für ein Kind Aufwendungen von 6.000 Euro oder mehr hattet. Wenn Ihr weniger als 6.000 Euro für die Kinderbetreuung ausgegeben habt, dürft Ihr nur 2/3 des gezahlten Betrags geltend machen

Der Höchstbetrag wird übrigens nicht verdoppelt, wenn Ihr mit Eurem Partner verheiratet seid und zusammen bei der Steuer veranlagt werdet. Das gilt auch dann, wenn nur einer von Euch Hort, Kindergarten usw. bezahlt hat. In diesem Fall werden die Kosten ganz bei diesem Elternteil bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro abgezogen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wenn Ihr ganz alleine mit einem oder mehreren Kindern in einem Haushalt lebt, bekommt Ihr zur Abgeltung der durch das Alleinstehen typischerweise höheren Lebenshaltungskosten den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr und wird auch Entlastungsbonus genannt.

Dieser Betrag wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, und zwar in der Steuerklasse II. Damit können alleinerziehende Arbeitnehmer die steuerliche Entlastung schon während des laufenden Kalenderjahres erhalten.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag: Euch steht für mindestens ein Kind entweder Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zu. Zusätzlich muss das Kind zu Eurem Haushalt gehören.

Den Entlastungsbetrag gibt es haushaltsbezogen. Das bedeutet: Er ändert sich nicht, wenn Ihr alleinerziehend mit mehreren Kindern seid. Auch bei mehreren Kindern gibt es den Entlastungsbetrag leider nur einmal.

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