Bauernregel (ID 2115) versenden, drucken und teilen
Um diesen Text bei Facebook zu liken oder bei Twitter zu posten, klicke bitte auf die entsprechenden Icons bei dem Text des Bauernregel - wo dir auch Funktionen zum Ausdrucken sowie Weiterversenden per Mail oder Whatsapp zur Verfügung stehen. Hier befindet sich auch ein Barcode-Icon - damit kannst du dir den kompletten Text direkt aufs Handy laden! Klicke dafür einfach auf das Icon mit dem QR-Code, um den Text ohne Umwege in dein Handy zu laden. Wenn du über diese Bauernregel diskutieren möchtest, findest du unten auf dieser Seite auch eine Kommentar-Funktion - mach mit, schreib mit :)
Spruch Nr. 2115 aus alle Bauernregeln
Haben’s die unschuldigen Kindlein kalt, so weicht der Frost nicht so bald.
Meinungen, Feedback und Kommentare
Diskutiere mit uns und der Community über diese Bauernregel!
Noch keine Kommentare
Jeder kann sich an unserer Diskussion beteiligen! Gib einfach deinen Kommentar und deinen (Fantasie-)Namen ein. Wir behalten uns vor, Einträge bei Verstößen gegen die Netiquette zu löschen!
Mehr Sprüche und Gedichte
Vatertag Gedichte
Schnee-Gedichte
Sprüche zu Silvester und Gedichte zum Jahreswechsel
Zum Geburtstag
Scherzfragen
Gedichte über die Liebe - Liebesgedichte für jeden Anlaß
Zungenbrecher
Gedichte zu Weihnachten
Die klügsten Sinnsprüche
Babysprüche
Schnee-Gedichte
Sprüche zu Silvester und Gedichte zum Jahreswechsel
Zum Geburtstag
Scherzfragen
Gedichte über die Liebe - Liebesgedichte für jeden Anlaß
Zungenbrecher
Gedichte zu Weihnachten
Die klügsten Sinnsprüche
Babysprüche